Rechtsprechung
BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
GG Art. 3 Abs. 1; Art. 7 Abs. 4
Waldorfschulen; Privatschulfinanzierung; Inklusion; integrative Beschulung Behinderter; staatliche Förderung integrativer Ersatzschulen; Änderung der Förderpraxis während eines Übergangszeitraums; Gefährdung des Bestands integrativer Ersatzschulen; inklusionsbedingte ... - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 3 Abs. 1
Ausrichtung des Zuschusses für die Gebäudekosten integrativer Ersatzschulen an den Gebäudekosten für allgemeine staatliche Schulen; Gefährdung des Bestands integrativer Ersatzschulen; Inklusion; Mehraufwand für die integrative Unterrichtung behinderter Schüler; ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 7 Abs 4 GG, Art 3 Abs 1 GG
Privatschulfinanzierung; integrative Beschulung Behinderter; Umfang der staatlichen Förderung - Wolters Kluwer
Unzulässigkeit von Kürzungen der staatlichen Zuschüsse für integrative Ersatzschulen im Falle einer generellen Gefährdung der integrativen Beschulung an diesen Schulen
- doev.de
Privatschulfinanzierung; Waldorfschulen
- rewis.io
Privatschulfinanzierung; integrative Beschulung Behinderter; Umfang der staatlichen Förderung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 7 Abs. 4
Waldorfschulen; Privatschulfinanzierung; Inklusion; integrative Beschulung Behinderter; staatliche Förderung integrativer Ersatzschulen; Änderung der Förderpraxis während eines Übergangszeitraums; Gefährdung des Bestands integrativer Ersatzschulen; inklusionsbedingte ... - rechtsportal.de
GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 7 Abs. 4
Unzulässigkeit von Kürzungen der staatlichen Zuschüsse für integrative Ersatzschulen im Falle einer generellen Gefährdung der integrativen Beschulung an diesen Schulen - datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatzschulen (Finanzhilfe) - Zuschüsse für integrative Ersatzschulen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Bestandsgarantie für einzelne Ersatzschulen
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 10.10.2012 - 2 K 482/10
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2015 - 9 S 353/13
- BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 146
- DÖV 2017, 164
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84
Privatschulfinanzierung I
Auszug aus BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16
Daher ist das Ersatzschulwesen zur Sicherung seiner durch Art. 7 Abs. 4 GG gewährleisteten Existenz auf staatliche Förderung angewiesen (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40 ; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 ).Daher können allgemeine Haushaltskürzungen oder strukturelle Änderungen des öffentlichen Schulwesens dazu führen, dass die Förderung des Ersatzschulwesens neu konzipiert wird und infolge dessen niedriger ausfällt (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40 ; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 1369/90 - BVerfGE 90, 128 ).
Da die staatliche Förderpflicht die durch Art. 7 Abs. 4 GG gewährleistete Freiheit ergänzt, Ersatzschulen zu gründen und zu betreiben, erstreckt sie sich auf die Förderung aller Schultypen und -formen, die in dem jeweiligen Bundesland als staatliche Schulen betrieben werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40 ; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74 ).
Daher wird eine ungleiche Förderung nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, wenn sich kein Grund für die Ungleichbehandlung findet, der im Hinblick auf Art. 7 Abs. 4 GG nachvollziehbar ist (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40 ; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74 ).
- BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99
Privatschulfinanzierung II
Auszug aus BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16
Darüber hinaus kann eine Existenzgefährdung der Institution Ersatzschule durch den ersatzlosen Abbau von Fördermaßnahmen herbeigeführt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 und vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74 ).Da die staatliche Förderpflicht die durch Art. 7 Abs. 4 GG gewährleistete Freiheit ergänzt, Ersatzschulen zu gründen und zu betreiben, erstreckt sie sich auf die Förderung aller Schultypen und -formen, die in dem jeweiligen Bundesland als staatliche Schulen betrieben werden (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40 ; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74 ).
Daher wird eine ungleiche Förderung nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, wenn sich kein Grund für die Ungleichbehandlung findet, der im Hinblick auf Art. 7 Abs. 4 GG nachvollziehbar ist (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40 ; Beschluss vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74 ).
- BVerwG, 21.12.2011 - 6 C 18.10
Höhere Förderung der Freien Waldorfschulen in Baden-Württemberg weiter streitig
Auszug aus BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16
Ob nach diesen Maßstäben eine verfassungsrechtlich relevante Gefährdungslage besteht, ist aufgrund einer Gesamtschau der maßgebenden Umstände zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138 Rn. 14).Dieser umfasst die Entscheidung, den Ersatzschulen finanzielle Zuschüsse zu den Personal- und Sachkosten zu gewähren, deren Höhe sich an den Kosten der entsprechenden öffentlichen Schulen orientiert (BVerwG, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138 Rn. 22 ff.).
- BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 682/88
Waldorfschule/Bayern
Auszug aus BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16
Daher ist das Ersatzschulwesen zur Sicherung seiner durch Art. 7 Abs. 4 GG gewährleisteten Existenz auf staatliche Förderung angewiesen (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40 ; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 ).Darüber hinaus kann eine Existenzgefährdung der Institution Ersatzschule durch den ersatzlosen Abbau von Fördermaßnahmen herbeigeführt werden (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 und vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74 ).
- BVerwG, 27.01.2015 - 6 B 43.14
Modularer Studiengang; Akkreditierung; Lern- und Prüfungseinheit der Module; …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16
Damit hat der Kläger einen rechtsgrundsätzlichen und im konkreten Fall entscheidungserheblichen Klärungsbedarf im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht aufgezeigt (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27. Januar 2015 - 6 B 43.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:270115B6B43.14.0] - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 421 Rn. 8). - BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung …
Auszug aus BVerwG, 04.11.2016 - 6 B 27.16
Daher können allgemeine Haushaltskürzungen oder strukturelle Änderungen des öffentlichen Schulwesens dazu führen, dass die Förderung des Ersatzschulwesens neu konzipiert wird und infolge dessen niedriger ausfällt (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40 ; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 1369/90 - BVerfGE 90, 128 ).
- BVerwG, 06.11.2020 - 6 B 29.20
Staatliche Förderung von Ersatzschulen während der Aufbauphase
Sie muss einen angemessenen Beitrag leisten, damit Ersatzschulen Schülern eine personelle und sächliche Ausstattung bieten können, die nicht hinter derjenigen der öffentlichen Schulen zurücksteht (BVerfG, Urteil vom 8. April 1987 - 1 BvL 8, 16/84 - BVerfGE 75, 40 ; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 ; BVerwG…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 6 C 18.10 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 138 Rn. 22;… Beschlüsse vom 5. September 2012 - 6 B 24.12 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 139 Rn. 4 und vom 4. November 2016 - 6 B 27.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:041116B6B27.16.0] - Buchholz 421.10 Schulrecht Nr. 17 Rn. 7).Der Anspruch des Schulträgers für die einzelne Ersatzschule ist darauf beschränkt, dass ihm die landesgesetzlich vorgesehene, der Bestandsgarantie Rechnung tragende Förderung gewährt wird (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1994 - 1 BvR 682, 712/88 - BVerfGE 90, 107 und vom 23. November 2004 - 1 BvL 6/99 - BVerfGE 112, 74 ;… BVerwG, Beschlüsse vom 5. September 2012 - 6 B 24.12 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 139 Rn. 4 und vom 4. November 2016 - 6 B 27.16 - Buchholz 421.10 Schulrecht Nr. 17 Rn. 8).
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2016 - 3 B 4.16
Betriebskostenzuschuss für eine Ersatzschule; Neubescheidungs- oder …
Das Verwaltungsgericht (…Urteil vom 11. Dezember 2015 - 12 K 1683/13 - juris Rn. 32) ist ferner zutreffend und unter Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben davon ausgegangen, dass sich ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender unmittelbarer Anspruch auf Förderung aus Art. 30 Abs. 6 der Verfassung des Landes Brandenburg (LV) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 4 GG oder aus Art. 12 Abs. 1 LV nicht ableiten lässt (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 4. November 2016 - BVerwG 6 B 27.16 - juris Rn. 7 - 9). - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - 19 A 1489/17
Zusätzliche Personalausgaben und Sachausgaben für nicht bereits durch …
BVerwG, Urteil vom 4. November 2016 - 6 B 27.16 -, NVwZ-RR 2017, 146, juris, Rn. 12.BVerwG, Beschluss vom 4. November 2016, a. a. O., juris, Rn. 8.
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2017 - 3 M 248/17
Erteilung einer Unterrichtsgenehmigung
Ob nach diesen Maßstäben eine verfassungsrechtlich relevante Gefährdungslage besteht, ist aufgrund einer Gesamtschau der maßgebenden Umstände zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 4. November 2016 - 6 B 27.16 -, juris). - VG Magdeburg, 01.08.2018 - 7 A 29/15
Finanzhilfe für Ersatzschulen; Sachkostenzuschuss; Festsetzung der …
Der aus Art. 7 Abs. 4 GG folgende Schutzanspruch der einzelnen Schule sei vielmehr darauf beschränkt, dass der Staat den Bestand des Ersatzschulwesens als solches sicherstelle, in dem er evidente Gefährdungen seiner Existenz vermeide oder abwende (vgl. BVerwG, Beschluss vom 04.11.2016 - 6 B 27.16 - zitiert nach juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
Sachsen-Anhalt; Bemessung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule
Daraus folge, dass ein Ersatzschulträger nur dann erfolgreich gegen die Streichung oder Kürzung von Fördermaßnahmen vorgehen könne, wenn diese Einschränkungen nach Lage der Dinge voraussichtlich eine Gefährdung des jeweiligen Ersatzschultyps in dem betroffenen Bundesland nach sich ziehen würde (BVerwG, Beschluss vom 4. November 2016 - 6 B 27.16 -, juris). - VG Potsdam, 28.06.2018 - 12 K 5116/16
Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über den Finanzierungszuschuss für …
Dementsprechend hat die einzelne Schule keinen Anspruch auf eine staatliche Förderung, die ihren konkreten Verhältnissen Rechnung trägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. November 2011 - BVerwG 6 B 27/16 -, juris Rn. 8; bezogen auf die Regelung in Art. 30 Abs. 6 Satz 2 LV: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg…, Urteil vom 12. Dezember 2014 - 31/12 -, juris Rn. 147). - VG Regensburg, 24.01.2017 - RO 3 K 15.1905
Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule
Der Schutzanspruch ist darauf beschränkt, dass der Staat den Bestand des Ersatzschulwesens als solches sicherstellt, indem er evidente Gefährdungen der Existenz als solche vermeidet oder abwendet (vgl. BVerwG, B. v. 4.11.2016 - 6 B 27/16 - juris). - VG Münster, 06.02.2018 - 1 K 1139/16
Stellenbudget; LES - Budget; inklusive Beschulung
BVerwG, Beschluss vom 4. November 2016 - 6 B 27.16 -, juris, Rn. 8 ff. - VG Münster, 06.02.2018 - 1 K 1128/16
Stellenbudget; LES - Budget; inklusive Beschulung
BVerwG, Beschluss vom 4. November 2016 - 6 B 27.16 -, juris, Rn. 8 ff. - VG Potsdam, 28.06.2018 - 12 K 1980/11
Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über den Finanzierungszuschuss für …
- VG Münster, 06.02.2018 - 1 K 2389/16
Stellenbudget; LES - Budget; inklusive Beschulung
- VG Berlin, 20.04.2023 - 3 K 323.22
Weiterer Zuschuss zu den Personalkosten einer Ersatzschule